Die Sachverständige
- studierte Diplom-Ingenieurin für Ökonomie (Friedrich-Schiller-Universität Jena)
- seit 1990 selbstständig in der Bewertung von Immobilien
- seit 1994 öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Erfurt für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- seit 1995 öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Erfurt für die Bewertung von Mieten und Pachten
- seit 1998 öffentlich bestellt und vereidigt von der IHK Erfurt für die Bewertung von Hotel- und Gaststättenbetrieben einschließlich Inventarbewertung
- seit 2010 Immobiliengutachterin CIS HypZert (F)
- bis 2023 geschäftsführende Gesellschafterin der Arens GmbH
- Mitglied im Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Erfurt
LEISTUNGSUMFANG
Als in mehreren Sachgebieten bestellte und vereidigte Sachverständige, biete ich ein umfassendes Leistungsspektrum der Immobilienbewertung an. Ich bin unter anderem für Amtsgerichte, Banken, Versicherungen, Firmen, Kommunen und Privatpersonen und sämtliche weitere öffentliche und private Auftraggeber tätig. Ich biete hierbei die Bewertung jeglicher Arten von bebauten und unbebauten Grundstücken an.
Verkehrswertgutachten
Bewertungen nach § 194 BauGB zur Feststellung des Verkehrswertes einer Immobilie stellen den Großteil meines Tätigkeitfeldes dar.
Bewertungsanlässe können dabei bspw. sein:
- im Zuge des Verkaufs,
- durch Veranlassung des Gerichts, z.B. bei der Zwangsversteigerung, der Zugewinnermittlung und bei Erbauseinandersetzungen
- zu steuerlichen Zwecken
- bei der Bewertungen von dinglichen Belastungen wie
- Wohnungsrechten
- Nießbrauchrechten
- Erbbaurechten
- Dienstbarkeiten, Baulasten usw.
Beleihungswertgutachten
Die Feststellung des Beleihungswertes nach § 16 Abs. 1 und 2 des PfandBG stellt die Hauptanforderung von Banken, z.B. im Zuge der Kreditvergabe, dar.
Seit vielen Jahren arbeite ich zuverlässig mit verschiedenen Kreditinstituten zusammen und kann die unterschiedlichsten Anforderungen (z.B. LORA-Konformität) erfüllen.
Miet- und Pachtwertgutachten
Sind sachverständig Miethöhen zu ermitteln, bietet sich ein Miet- oder Pachtwertgutachten an.
Dies kann unter anderem im Streitfall notwendig sein. Hierbei wird, je nach Aufgabenstellung, bspw. die ortsübliche Vergleichsmiete festgestellt oder ein marktüblicher Pachtzins.
Hotel- und Gaststättenbewertung
Kontakt
Johannesstraße 39
99084 Erfurt
0361/ 211 51 18
Friedrich-Ebert-Anlage 36
60325 Frankfurt a.M.
069/244 333 085
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