Als in mehreren Sachgebieten bestellte und vereidigte Sachverständige, biete ich ein umfassendes Leistungsspektrum der Immobilienbewertung an. Ich bin unter anderem für Amtsgerichte, Banken, Versicherungen, Firmen, Kommunen und Privatpersonen und sämtliche weitere öffentliche und private Auftraggeber tätig. Ich biete hierbei die Bewertung jeglicher Arten von bebauten und unbebauten Grundstücken an.
Bewertungen nach § 194 BauGB zur Feststellung des Verkehrswertes einer Immobilie stellen den Großteil meines Tätigkeitfeldes dar.
Bewertungsanlässe können dabei bspw. sein:
- im Zuge des Verkaufs,
- durch Veranlassung des Gerichts, z.B. bei der Zwangsversteigerung, der Zugewinnermittlung und bei Erbauseinandersetzungen
- zu steuerlichen Zwecken
- bei der Bewertungen von dinglichen Belastungen wie
- Wohnungsrechten
- Nießbrauchrechten
- Erbbaurechten
- Dienstbarkeiten, Baulasten usw.
Die Feststellung des Beleihungswertes nach § 16 Abs. 1 und 2 des PfandBG stellt die Hauptanforderung von Banken, z.B. im Zuge der Kreditvergabe, dar.
Seit vielen Jahren arbeite ich zuverlässig mit verschiedenen Kreditinstituten zusammen und kann die unterschiedlichsten Anforderungen (z.B. LORA-Konformität) erfüllen.
Sind sachverständig Miethöhen zu ermitteln, bietet sich ein Miet- oder Pachtwertgutachten an.
Dies kann unter anderem im Streitfall notwendig sein. Hierbei wird, je nach Aufgabenstellung, bspw. die ortsübliche Vergleichsmiete festgestellt oder ein marktüblicher Pachtzins.
Hotel- und Gaststättenbewertung
Johannesstraße 39
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